Wissenswertes.

Unter unserer Rubrik Wissenswertes finden Sie detaillierte Informationen zu Themen rund um das Lackieren und die Reparatur von Fahrzeugkarosserien.

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Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung (von spanisch casco: Schiffsrumpf, Helm), auch Fahrzeugversicherung genannt, ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Im Gegensatz etwa zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine Pflichtversicherung.

Sie kommt für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs auf.
Man unterscheidet in die Bereiche „Teilkaskoversicherung“ und die Vollkaskoversicherung“.

Die Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie bietet einen zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung.



Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl
  • Raub
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung.
  • Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist.
  • Glasbruchschäden
  • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
  • Marderbiss ohne Folgeschäden

Bei einzelnen Versicherungsunternehmen ist der Leistungskatalog teilweise modifiziert

Die Jahresbeiträge der Teilkaskoversicherung richten sich beim PKW nach der Typenklassen-Einstufung. Bei der Teilkaskoversicherung wird (im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung) kein Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt. Die Höhe des Beitrags hängt unter anderem vom Fahrzeugtyp (Typklasse) und vom Ort, an dem das Fahrzeug angemeldet ist (Regionalklasse), ab. Auch hier werden inzwischen weitere Merkmale beitragsbeeinflussend benutzt, z. B. durchschnittliche jährliche Kilometerleistung, Fahrzeugalter, Alter des Versicherungsnehmers bzw. des jüngsten Fahrers.
Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung (im Schadensfall bezahlt der Kunde einen Teil des Schadens selbst) ist der Versicherungsschutz zu niedrigeren Prämien erhältlich.

Die Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatz-Versicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt ebenfalls nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt die Teilkaskoversicherung mit ein. Dabei handelt es sich rechtlich nicht um zwei eigenständige Vertragsteile mit deren Bedingungen. Dies hat verschiedene positive Auswirkungen:

Der anteilige Beitrag zur Teilkasko wird durch einen eventuell vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt ebenfalls reduziert. So konnte bis zur Kaskoreform 2003 z. B. bei einem hohen Schadenfreiheitsrabatt die Vollkaskoversicherung teilweise günstiger als eine reine Teilkasko sein. Dieses nannte man Organikbruch.
Schäden, die in den Bereich der Teilkaskoversicherung fallen, führen nicht zur Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes.

In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert:

  • Vandalismus: Mut- und/oder böswillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde
  • Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug
  • selbstverschuldete Unfälle
  • wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist (Fahrerflucht)
  • wenn wegen fehlenden Versicherungsschutzes keine Haftpflichtversicherung eintritt und der Unfallgegner zahlungsunfähig ist
  • wenn der Schadenverursacher nicht haftbar zu machen ist (zum Beispiel bei Schäden durch nicht deliktfähige Kinder)

Weitere Berechnungsmerkmale für die Beiträge (Versicherungsprämien) sind neben dem SF-Rabatt auch die Höhe der Selbstbeteiligung, die Typenklasseneinstufung und die Regionalklasse des Fahrzeugs bzw. des Wohnortes.



Mit Abschließen einer Vollkaskoversicherung gehen bestimmte Pflichten einher.

ständige Pflichten:

  • Verwendungszweck des Kraftfahrzeuges muss gesetzeskonform sein.
  • unberechtigter Gebrauch des Kraftfahrzeuges muss verhindert werden.
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis führt zu Zahlungsweigerung seitens der Versicherung.

Pflichten im Schadensfall:

  • Schadenanzeige an die Versicherung (innerhalb einer Woche)
  • Pflicht zur Aufklärung des Unfallhergangs.
  • Pflicht zur Schadensminderung (Beispiel: Nach einem Glasbruch durch Abdeckung der Scheibe das Eindringen von Regenwasser zu verhindern.)

KFZ Haftpflicht

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine (für zulassungspflichtige Fahrzeuge) gesetzlich vorgeschriebene Versicherung (Pflichtversicherung), welche die Schadensersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen. Der Schaden kann beispielsweise durch einen Verkehrsunfall entstehen, an dem der Fahrer eines Kfz des Versicherten die Schuld trägt oder für dessen Folgen er verschuldensunabhängig einzustehen hat. Das Kraftfahrzeug-Haftplichtversicherungsrecht ist in der Europäischen Union weitgehend vereinheitlicht, allerdings weichen die Höchst-Schadenssummen in den EU-Staaten noch erheblich voneinander ab. Bei Sachschäden werden die Reparaturkosten und eine je nach Höhe des Schadens und nach Fahrzeugalter unterschiedliche Wertminderung erstattet. Bei technischen oder wirtschaftlichen Totalschäden wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes ersetzt. Die Deckungssumme bezeichnet die maximale Entschädigungsleistung aus der KFZ-Haftpflichtversicherung. Aktuelle Deckungssummen in Deutschland sind: Gesetzliche Mindestdeckungssummen betragen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1.000.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden Vermögensschäden. 50 oder 100 Mio. Euro Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Mit Begrenzung auf maximal 8 Millionen Euro je geschädigte Person) Überschreitet die Schadenhöhe die Deckungssumme so haftet der Schädiger, dem Grunde nach, selbst über die Höhe der Differenz. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist rechtlich gegenüber dem Geschädigten im Rahmen der Deckungssumme immer zur Leistung verpflichtet. Der Versicherer kann sich auch nicht bei grober Fahrlässigkeit auf Leistungsfreiheit berufen, jedoch bei Trunkenheitsfahrten, unbefugter Benutzung oder Fahrerflucht bis zu 5.000 € je Fall vom Fahrer regressieren. Bei Vorsatz ist der Versicherer leistungsfrei. Im Fall von nicht ermittelbaren oder nicht versicherten Kfz hilft in Deutschland ein Entschädigungsfonds der deutschen Autoversicherer. Dieser hilft auch Verkehrsopfern bei Unfällen im Ausland in der Funktion als Entschädigungsstelle nach der 4. KH-EG Richtlinie. Die endgültige Schadensabwicklung wird dann im Auftrag der Verkehrsopferhilfe e. V., Hamburg, entweder durch in Deutschland zugelassene Autohaftpflichtversicherer oder in Untervollmacht für diese durch Schadenregulierungsbüros durchgeführt. Für die Abwicklung und Regulierung von Schäden in Deutschland ist das Deutsche Büro Grüne Karte e. V. mit Sitz in Hamburg zuständig. Seit 2003 ist eine EU-Richtlinie in Kraft, die fordert, dass jede Versicherung in jedem Land der EU einen Repräsentanten benennen muss, der Schäden reguliert

Autolack

Der Autolack hat, technisch betrachtet, hauptsächlich die Aufgabe, das Blech von Fahrzeugen vor Korrosion zu schützen. In der Anfangszeit des Automobils war die Lackierung ein langwieriger Vorgang, bei dem eine langsam trocknende Flüssigkeit in mehreren Schichten über mehrere Tage oder sogar Wochen auf die Karosse aufgetragen wurde.

Ursprünglich fanden Naturlacke aus Harz, Leinöl und Terpentinöl als Lösungsmittel Verwendung. 1910 entwickelte Dr. Ludwig Berend das erste öllösliche Lackkunstharz, das nach dem Ersten Weltkrieg als Kolophoniumharz wesentlich verbessert (vor allem schneller trocknend) durch die Dr. Kurt Albert GmbH in Mainz-Amöneburg unter dem Namen Albertol produziert wurde.

Mit dem Beginn der Serienproduktion in den 1920er Jahren musste auch die Chemie schneller werden, und die schnell trocknende Nitrocelluloselacke revolutionierten dann Mitte der 1920er Jahre die Autolackierung weltweit. Diese trockneten zwar schnell, erforderten jedoch eine aufwändige Hochglanzpolitur.

Daher wurde 1929 in den USA die ersten Alkydharze auf den Markt gebracht. Bei diesen Lacken entfiel die Politur und boten auch schon einen guten Schutz gegen chemische, mechanische und umweltbedingte Einflüsse. Großtechnisch erfolgte die Anwendung in den 1960er Jahre.

In den 1980er und 1990er Jahren wurden hauptsächlich 2-Komponenten-Acrylharze als Bindemittel eingesetzt, die mit einem Isocyanat-Härter vernetzt eine lange Haltbarkeit, gute Verarbeitung, exzellenten UV-Schutz und hohe Beständigkeit z. B. gegen Kraftstoffe, Säuren, Steinschläge etc. auszeichnet.

Zeitgleich wurden in der Serienproduktion und mittlerweile auch in der Reparatur von Autos Lacke auf Wasserbasis eingesetzt; bisher waren die Harze und Pigmente immer in Lösemitteln gelöst. Durch das Verdunsten der organischen Lösemittel bzw. des Wassers setzen sich Harze und Pigmente ab, bei Zweikomponenten-Systemen werden diese durch Zugabe von Härtern (i. d. R. Isocyanaten) vernetzt und bilden eine harte und belastbare Oberfläche. Seit einigen Jahren werden hier vermehrt Pulverharze eingesetzt. Einkomponentige Systeme (z. B. Nitrolacke, Alkydharz-Lacke) trocknen an der Luft und härten dabei aus, zweikomponentige Systeme (z. B. Acrylharz-Basis) nur durch Zugabe von Härtern.

Weiter wird zwischen einschichtigen Systemen unterschieden, sog. Decklacken (der Härter wird in den farbigen, also pigmentierten Lack gegeben und dieser bildet dann eine harte und glänzende Deckschicht), und Zweischicht-Systemen. Beim Zweischicht-System ist die farbgebende Schicht nur eine ungeschützte Pigmentschicht, die wie Wasserfarbe nur trocknet aber dabei auch matt wird. Dieser sog. Basislack wird dann mit einem i. d. R. zweikomponentigen Klarlack überzogen, in den Härter beigemischt wird und der dann eine glänzende und hochfeste Schutzschicht über der Farbe bildet.

Diese Systeme sind vor allem bezüglich UV-Schutz, Kratzfestigkeit und mechanischem Schutz den Einschicht-Systemen deutlich überlegen und kommen heute in der Automobil-Produktion fast ausschließlich zum Einsatz.



Der klassische Aufbau des Lacks sieht so aus:



  • Serienlackierung: Hier wird die erste Schicht in Brennkammern bei ca. 160°C ausgehärtet.
 
  • Grundierung: auf das nackte Blech wird eine Korrosionsschutz-Grundierung aufgetragen, die zu einer sehr guten Haftung mit dem Blech führt und damit Korrosion verhindert oder zumindest verlangsamt. Durch elektrolytische Abscheidung können auch unzugängliche Ecken zuverlässig grundiert werden (KTL-Harze).
  • Füller: Der Füller hat die Aufgabe, Unebenheiten im Untergrund „aufzufüllen“, damit diese nicht anschließend in der sehr dünnen Decklackierung sichtbar werden. Der Füller wird nach dem Trocknen absolut glatt geschliffen. In den letzten Jahren setzen sich immer stärker Grundierfüller durch, die den Korrosionsschutz und die Füllaufgabe in einem Produkt vereinen (Alkyd-Harze).
  • Basislack: Die farbgebende Schicht, heute in der Regel wasserlöslich und häufig mit Effektpigmenten z. B. Metallic, Perleffekt, farbwechselnden Effekten je nach Lichteinfall etc. versehen.
  • Klarlack: Wird als letzte Schicht aufgetragen und schützt den gesamten Aufbau gegen mechanische, chemische und umweltbedingte Belastungen (Acryl-Harze).

Reparaturlackierung: Für die Grundierung werden hier Typen verwendet, die bei normaler Umgebungstemperatur aushärten.

Bekannte Hersteller von Autoreparaturlacken sind zum Beispiel die Marken Standox, Spies Hecker und DuPont Refinish, die alle zum amerikanischen DuPont-Konzern gehören, Glasurit und R-M, die zum BASF-Konzern gehören, PPG, Nexa (früher ICI) und Max-Meyer, die zur PPG-Gruppe (ebenfalls USA) gehören, Sikkens und Lesonal, beide Teil der Akzo Nobel-Gruppe (Niederlande), Valspar und De Beer, die zur Valspar Gruppe-gehören.